Pressemitteilungen
07. 03. 2005
Die Anhörung zeigt, dass es ein juristisches Patentrezept nicht gibt. Gegen alle Vorschläge, das Versammlungsrecht zu verschärfen, richten sich verfassungsrechtliche Bedenken. Hingegen besteht Einigkeit, dass eine rechtsradikale Versammlung am Holocaust-Mahnmal schon nach jetzigem Recht zu verbieten ist. Am Brandenburger Tor ist sie über Auflagen zumindest zu entschärfen. Im Hinblick auf den 08. Mai 2005 wird die Diskussion also ohne Not geführt. Die FDP fordert die anderen Fraktionen daher auf, von einer Änderung des Versammlungsrechts im Schnellverfahren Abstand zu nehmen. Die Ergebnisse der Anhörung müssen gründlich beraten werden. Diese ist bis zur Ausschusssitzung am Mittwoch nicht möglich.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52388
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STADLER: Bedenken gegen Verschärfung des Versammlungsrechts bestätigen
BERLIN. Zur heutigen Sachverständigenanhörung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:Die Anhörung zeigt, dass es ein juristisches Patentrezept nicht gibt. Gegen alle Vorschläge, das Versammlungsrecht zu verschärfen, richten sich verfassungsrechtliche Bedenken. Hingegen besteht Einigkeit, dass eine rechtsradikale Versammlung am Holocaust-Mahnmal schon nach jetzigem Recht zu verbieten ist. Am Brandenburger Tor ist sie über Auflagen zumindest zu entschärfen. Im Hinblick auf den 08. Mai 2005 wird die Diskussion also ohne Not geführt. Die FDP fordert die anderen Fraktionen daher auf, von einer Änderung des Versammlungsrechts im Schnellverfahren Abstand zu nehmen. Die Ergebnisse der Anhörung müssen gründlich beraten werden. Diese ist bis zur Ausschusssitzung am Mittwoch nicht möglich.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52388
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